Die Zielgruppe meines ergotherapeutischen Angebots sind Kinder und Jugendliche.
Die Therapie findet im Wahlbereich statt, ich bin als Wahltherapeutin bei allen österreichischen Kassen gelistet.
Folgende Schritte sind vor Therapiebeginn erforderlich:
• Persönlicher Kontakt per Telefon oder Email mit mir.
Parallel dazu:
• Einholen einer (fach-)ärztlichen Diagnose und einer schriftlichen Verordnung.
In den meisten Fällen ist das der Kinderarzt/die Kinderärztin oder entsprechende Fachärzte
aus den Bereichen Neurologie, Orthopädie, Kinder- und Jugendpsychiatrie,…
• Ansuchen um Bewilligung bei ihrer Krankenkassa.
Dies ist teilweise persönlich erforderlich, oft genügt auch ein Email oder Fax.
Bitte erfragen Sie den erforderlichen Weg direkt bei Ihrer Krankenkassa.
• Nach chefärztlicher Bewilligung kann die Therapie beginnen.
Bis spätestens zur zweiten Therapieeinheit muss die Bewilligung vorliegen, damit Sie
einen Teil der Therapiekosten von ihrer Kassa rückerstattet bekommen.
Auskunft über die aktuellen Tarifsätze der Kassen können Sie von mir erhalten oder direkt
bei Ihrer Kassa erfragen.
Üblicherweise werden vorerst 10 Einheiten á 60 Minuten bewilligt. Nähere Informationen zu Erweiterungen
erhalten Sie bei Bedarf persönlich von mir.
• Jede Einheit wird gegen Rechnung bar bezahlt.
• Nach Beendigung aller bewilligten Therapieeinheiten reichen Sie die Originale der Rechnungen
sowie die Originalverordnung bei Ihrer Krankenkassa ein. Daraufhin erhalten Sie einen entsprechenden
Geldbetrag zurück.
Weitere Informationen für eine gute Zusammenarbeit:
• Die Therapieeinheiten finden grundsätzlich ohne Beisein der Eltern oder Begleitpersonen statt.
Zwischenzeitliche kurze Reflexionsgespräche können nach der Einheit oder telefonisch stattfinden.
In Einzelfällen kann eine gemeinsame Einheit therapieunterstützend sein.
• Für eine gelungene Therapie ist die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Eltern unerlässlich. Daher können innerhalb einer Einheit (z.B. 60 Minuten) zusätzlich zur aktiven Therapie auch Reflexions- und Beratungsgespräche stattfinden. Ebenso sind Erhebungen und Assessments mit den Eltern Bestandteil und Ergänzung der Therapie.
• Sollte eine Einheit nicht in Anspruch genommen werden können, ist diese 24h davor telefonisch, per SMS oder E-Mail abzusagen. Andernfalls muss die Einheit verrechnet werden.
Bei Erkrankung der Therapeutin wird die Einheit gutgeschrieben.
• Verantwortung und Haftung: Der Verantwortungsbereich der Therapeutin erstreckt sich über den Zeitraum der definierten Therapieeinheit.
VOR und NACH der Therapie obliegt die Verantwortung bei den Eltern bzw. verantwortungsberechtigten Personen.
Der genaue Treffpunkt für die Therapieeinheiten wird individuell vereinbart.
• Sie erhalten zu Beginn ein Informationsblatt mit weiteren Details (Kleidung, Ort,…).
• Wenn bereits Befunde, Berichte oder Ähnliches von ErgotherapeutInnen, PsychologInnen, PädagogInnen und anderen Berufsgruppen vorliegen können Sie mir diese gern zukommen lassen. Diese unterstützen den Einstieg in die Therapie und die gemeinsame Zieldefinition. Bei Bedarf und Einverständnis Ihrerseits erleichtern vorhandene Dokumente eine multidisziplinäre Zusammenarbeit.